Entwicklung des Promotionsrechts an Hochschulen für angewandte Wissenschaft in Baden-Württemberg
An Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) gibt es verschiedene Promotionswege, die bislang eine Erstbetreuung durch eine Universität voraussetzten.
Bereits im April 2014 trat in Baden-Württemberg ein neues Landeshochschulgesetzt in Kraft, das HAWs erstmal das Promotionsrecht einräumte. Gemäß der Weiterentwicklungsklausel in § 76 des Landeshochschulgesetzes (LHG) sollte das Promotionsrecht unter evaluations- und qualitätsgeleiteten Kriterien, befristet und thematisch begrenzt, auch Zusammenschlüssen von HAWs verliehen werden.
Im September 2022 wurde die Rechtsverordnung zum Promotionsverband verabschiedet und seit Oktober 2022 kann ein landesweiter Promotionsverband die Doktorgrade an qualifizierten Absolvent:innen dieser Hochschulen verleihen.
24 Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) haben sich zusammengeschlossen, um das eigenständige Promotionsrecht verliehen durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst auszuüben. Es ist befristet auf 7 Jahre (Landesrecht BW, §76 LHG, Weiterentwicklungsklausel).
Diese Novelle stellt einen neuen Weg für die wissenschaftliche Weiterqualifikation von HAW-Absolventen:innen sowie eine Stärkung der HAWs als Institutionen dar. Dieser Schritt wird zudem als Anerkennung der gestiegenen Forschungsleistungen an den HAWs betrachtet und zielt darauf ab, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern und Einstiegsbarrieren in die wissenschaftliche Karriere zu beseitigen.
An den HAWs in Baden Württemberg können Professor:innen sich um die Mitgliedschaft im Promotionsverband bewerben, um Promotionsvorhaben als Erstbetreuende zu begleiten. Aktuell arbeiten rund 300 nachgewiesen forschungsstarke Professorinnen und Professoren in fünf Forschungseinheiten im dazugehörigen Promotionszentrum BW-CAR zusammen.
An der Hochschule für Technik in Stuttgart besitzen aktuell 16 Professor:innen unterschiedlicher Fachdisziplinen die Mitgliedschaft im Promotionsverband. Diese haben beispielsweise nachweislich Forschungsdrittmittel eingeworben sowie wissenschaftliche Publikationen erbracht.