Ab dem Wintersemester 2017/2018 werden von internationalen Studierenden in Baden-Württemberg für Bachelor- und konsekutive Master-Studiengänge Studiengebühren erhoben. Diese Gebühr beträgt 1.500 € pro Semester zusätzlich zum Semesterbeitrag und ist jedes Semester fällig. An der Hochschule für Technik betrifft dies alle Studiengänge außer den Studiengängen "International Project Management" und "Smart City Solutions". Für diese Weiterbildungsstudiengang fallen separate Studiengebühren an.
Im Praxis- und im Urlaubssemester können Sie sich von der Zahlung der Studiengebühr für ausländische Studierende befreien lassen und bezahlen nur den Semesterbeitrag. Bitte informieren Sie die für Internationale Studiengebühren zuständige Ansprechperson, wenn Sie einen Antrag für das Praxis- oder Urlaubssemester beim Studierendensekretariat stellen und diesen genehmigt bekommen.
Studierende, die vor Beginn des Wintersemesters 2017/18 in einem Studienkolleg in Baden-Württemberg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung eingeschrieben waren, bezahlen in dem Studiengang, in dem sie unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Feststellungsprüfung immatrikuliert sind, keine Studiengebühr für Internationale Studierende.
Grundsätzliche Informationen des Ministeriums zu den Internationalen Studiengebühren finden Sie hier
Nicht studiengebührenpflichtig sind Sie, wenn diese Angaben auf Sie zutreffen:
Von der Studiengebührenpflicht ausgenommen sind Sie,
Die detaillierten Ausnahme-Gründe finden Sie hier.
Befreit von der Studiengebührenpflicht sind
Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des International Student Office als Ansprechpartner zur Verfügung
Auf Antrag können Sie von der Studiengebührenpflicht befreit werden
Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden!
Ablauf bei der Bewerbung um einen Studienplatz:
Rückerstatten können wir Ihnen die Studiengebühr
Das Formular zur Rückerstattung finden Sie hier
Für ein Promotionsstudium werden keine Studiengebühren erhoben, jedoch fällt bei der Immatrikulation sowie jedes Semester bei der Rückmeldung der Semesterbeitrag an.
Die baden-württembergischen Hochschulen erheben ab dem WS 2017/18 Zweitstudiengebühren in Höhe von 650 € pro Semester, hinzu kommt der Semesterbeitrag.
Zweitstudiengebühren sind an der HFT-Stuttgart zu entrichten, wenn
Sie müssen an der HFT-Stuttgart keine Zweitstudierendengebühren entrichten, wenn
Eine Befreiung von den Zweistudiengebühren ist möglich, wenn
Rückerstatten können wir Ihnen die Studiengebühr, wenn
Weiter Informationen finden Sie hier.
Sowohl beim Master-Studiengang International Project Management als auch Smart City Solutions handelt es sich um einen weiterbildenden, gebührenpflichtigen Studiengang.
Die Höhe der in jedem Semester zu bezahlenden Studiengebühren finden Sie in der Gebührensatzung weiter unten. Zusätzlich zu den Studiengebühren ist in jedem Semester der jeweils aktuelle Semesterbeitrag zu bezahlen
Während eines Urlaubssemesters werden keine Studiengebühren erhoben. Es sind dann lediglich die Semestergebühren zu bezahlen. Weitere Gebühren wie z.B. Internationale Studiengebühren oder Zweitstudiengebühren fallen nicht an.
Mögliche Ermäßigungen der Studiengebühren (z.B. wegen Erziehung eines Kindes) sind in der Gebührensatzung des Studiengangs aufgeführt.